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  • · Fachbeitrag · Patientenrechtegesetz

    Patientenrechtegesetz in Kraft getreten

    | Am 26. Februar 2013 ist das neue Patientenrechtegesetz in Kraft getreten, das auch den Zahnarzt in seiner täglichen Arbeit betrifft (Abruf-Nr. 130750 ). |

     

    Das Gesetz enthält vor allem Regelungen zum Behandlungsvertrag und fasst die Rechte des Patienten bei einem Behandlungsfehler zusammen. Zudem kommen auf Zahnärzte und Ärzte verschiedene Dokumentationspflichten zu. Der ZWD befasst sich in der nächsten Ausgabe mit der Frage, worauf der Zahnarzt im Hinblick das Patientenrechtegesetz nun achten sollte.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 1 | ID 38430220