07.11.2017 · Fachbeitrag · Kündigungsschutz
Bundesarbeitsgericht: Kein Recht auf Wiedereinstellung im Kleinbetrieb nach ordnungsgemäßer Kündigung
Gekündigte Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn für den Betrieb zum Zeitpunkt der Kündigung kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bestand. So entschied jüngst das Bundesarbeitsgericht – und hält damit konsequent an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, die Kleinbetrieben relativ viel Freiraum bei Kündigungen lässt (BAG, Urteil vom 19.10.2017, Az. 8 AZR 845/15).
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