12.05.2025 · Fachbeitrag · Haftungsrecht
Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Ohne Verdienst auch kein Verdienstausfall!
| Ein freiberuflich tätiger Zahnarzt verletzt sich bei einem Verkehrsunfall an beiden Handgelenken und fordert Schadenersatz für seinen Verdienstausfall und die Minderung des Werts seiner Praxis. Das Landgericht spricht ihm rund 170.000 Euro nebst gestaffelten Zinsen wegen des Verdienstausfalls zu, weist die Klage im Übrigen aber ab, da es keinen Vermögensschaden durch eine Minderung des Praxiswerts sieht. Letzterem folgt auch das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in der Berufung (Urteil vom 17.01.2025, Az. 3 U 6/24) und begründet dies u. a. mit dem Alter des Zahnarztes (Jg. 1946). |
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