· Fachbeitrag · Haftungsrecht
Zahnarzthaftungsprozesse sind keine Selbstläufer: Gericht bestätigt hohe Hürden für Patienten
von Anja Mehling, RAin und FAin für MedR, Hamburg, zahnarzt-anwalt.de
| Ein Patient verklagte seine ehemalige Zahnärztin u. a. auf Schmerzensgeld und Folgekosten. Er behauptete, die von ihr im Unterkiefer eingegliederte Brücke habe von Anfang an nicht gepasst. Die Okklusion sei fehlerhaft gewesen, was zu dauerhaften Schmerzen geführt habe. Das Landgericht (LG) Köln wies nach Einholung des Sachverständigengutachtens die Klage ab, das Oberlandesgericht (OLG) Köln bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung (Beschlüsse vom 10.04. und 13.05.2025, Az. 5 U 129/24). |
Die Entscheidungsgründe
Nach den gerichtlichen Feststellungen habe der Kläger nicht beweisen können, dass ein Behandlungsfehler vorgelegen habe. Der gerichtliche Sachverständige habe weder nach persönlicher Untersuchung noch nach Auswertung der Dokumentation der vor- und nachbehandelnden Zahnärzte Fehler verifizieren können. Der Zustand, wie er nach Eingliederung bestanden habe, sei zudem zwischenzeitlich verändert worden. Die Brücke habe sich nicht mehr im Mund befunden. Feststellungen zur Okklusion hätten so nicht mehr getroffen werden können.
Die zentralen Botschaften des OLG
Die Ausführungen des OLG enthalten eine Vielzahl wichtiger Merksätze, mit denen sich nicht nur Patienten, sondern auch Zahnärzte und deren Anwälte befassen sollten. Eine konfliktsensitive Strategie beginnt vor Zustellung einer Klageschrift. Sie beinhaltet Kenntnisse und Bewusstsein über relevante Fakten.
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