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  • 27.11.2024 · Fachbeitrag · Haftungsrecht

    Ein „grober Behandlungsfehler“ führt nicht zwingend zur Haftung!

    Trotz eines in einem Haftungsprozess festgestellten „groben Behandlungsfehlers“ hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln die Klage der Patientin gegen den Zahnarzt abgewiesen (Urteil vom 26.06.2024, Az. 5 U 151/22).