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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Reform des Mutterschutzes: Neue Perspektiven für das Anstellungsverhältnis in der Zahnarztpraxis?

    von RA, FA für MedR, Wirtschaftsmediator Dr. Tobias Scholl-Eickmann und RÄin, FÄin für MedR Dr. Christina Thissen, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

    | Die medizinischen Berufe betrifft das Thema Mutterschutz in besonderem Maße. In vielen Kliniken und Praxen werden (prophylaktisch) Beschäftigungsverbote ausgesprochen, sobald eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft anzeigt. Vielen Arbeitgebern - und auch Schwangeren - ist dieser pauschalierte Ausschluss vom Arbeitsleben aber ein Dorn im Auge. Die Forderung in der Ärzteschaft nach einer Reform des Mutterschutzes wurde daher lauter. Jetzt liegt ein Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vor. Dürfen Zahnärzte mit wesentlichen Änderungen rechnen? |

    Gesetzentwurf - die vorgesehenen Neuerungen

    Mit dem Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechts sollen zum 1. Januar 2017 die Möglichkeiten der Weiterbeschäftigungen während Schwangerschaft und Stillzeit für die Praxis verständlicher geregelt werden. Dadurch sollen u. a. berufliche Nachteile für Frauen durch Beschäftigungsverbote vermieden werden, soweit dies gleichzeitig mit dem Ziel angemessenen Gesundheitsschutzes für Mutter und (ungeborenes) Kind vereinbar ist.

     

    Mit der Integration der bisher in der „Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz“ (MuSchArbV) enthaltenen Regelungen in das Mutterschutzgesetz (MuSchG) soll die Transparenz der Mutterschutzregelungen sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Frauen in der Schwangerschaft und Mutterschaft erhöht werden. Die einheitliche Kodifizierung soll Rechtsunsicherheiten beseitigen.