· Fachbeitrag · Datenschutz
Behandlungsdokumentation KI-gesteuert aufzeichnen: Das sollten Sie beachten!
von RA Tim Hesse und Dennis Hanke, Kanzlei am Ärztehaus, Münster
Neben dem heute in den meisten Praxen üblichen Einsatz „klassischer“ Software-Anwendungen halten vermehrt auf künstlicher Intelligenz (KI) basierende Systeme Einzug in den (zahn-)ärztlichen Alltag, um Kommunikation, Diagnose, Abrechnung, Dokumentation und andere Datenverarbeitungsprozesse zu vereinfachen. Dabei verspricht besonders die Aufzeichnung und Auswertung von Patientengesprächen erhebliche Entlastung und mehr Zeit für die eigentliche Behandlung. Doch sind beim Einsatz der KI einige rechtliche Vorgaben zu beachten.
KI, Datenschutz und Schweigepflicht
So unterliegen Zahnärzte und ihr Personal den Regeln des Datenschutzrechts und der berufsrechtlich vorgegebenen, strafbewehrten Schweigepflicht. Bei der Aufzeichnung eines (Zahn-)Arzt-Patienten-Gesprächs findet ebenso wie bei dessen automatisierter Auswertung eine Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten statt, die als außergewöhnlich sensible Daten besonderen Schutz genießen. Unter Umständen ist vorab eine sog. Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, also eine systematische Analyse der Verarbeitungsvorgänge mit dem Ziel, das Gefährdungspotenzial zu beziffern und ggf. zu minimieren. Die Zahnärztekammer Nordrhein hält zu diesem Thema ein Infoblatt zum Download vor: iww.de/s16232.
Jedenfalls sind die Patienten vor dem ersten Einsatz der KI-Anwendung über deren Umstände und die stattfindenden Prozesse umfassend zu informieren. Es bietet sich an, die Informationen zum Einsatz des Tools mit der allgemeinen Patienteninformation zum Datenschutz zu verbinden. Informiert werden sollte zumindest über
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