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  • 04.08.2017 · Fachbeitrag · Berufsrecht / Strafrecht

    Wiederholter Verstoß gegen das Verbot von Faltenunterspritzungen kostete Zahnarzt die Approbation

    Hartnäckige und langjährige Verstöße gegen das Verbot der Faltenunterspritzung kosteten einen Zahnarzt die Approbation. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf (Az. 7 K 2946/14) jüngst bestätigt. Begründung: Durch sein Verhalten habe sich der Zahnarzt als unzuverlässig und unwürdig für die Ausübung des zahnärztlichen Berufs erwiesen (Beschluss vom 17.05.2017, Az. 13 A 168/16, Abruf-Nr. 195656 195656 ).