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  • · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Betrug mit Laborrechnungen kann die zahnärztliche Approbation kosten

    von RA, FA MedizinR Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg, Hamburg, rechtsanwalt-schinnenburg.de

    In zweiter Instanz wurde jetzt der Widerruf der Approbation eines Zahnarztes bestätigt, der Zahnersatz billig im Ausland anfertigen ließ, diesen aber so abrechnete, als ob er vollständig in seinem Eigenlabor erstellt worden sei (Oberverwaltungsgericht [OVG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.04.2026, Az. 13 A 862/25).

    Das Verhalten des Zahnarztes ...

    In den Jahren 2015 bis 2017 beauftragte der Zahnarzt ein in der Türkei ansässiges Dentallabor mit der Erstellung von Zahnersatz. Dieses berechnete ihm für insgesamt 575 Arbeiten rund 125.000 Euro. Diese rechnete er mit 19 monatlichen Sammelabrechnungen gegenüber der KZV ab. Dabei setzte er jedoch nicht die ihm tatsächlich entstandenen Laborkosten an, sondern rund 455.000 Euro, also fast das Vierfache. Dies ergab sich dadurch, dass er diese Leistungen als in seinem Eigenlabor erbracht deklarierte. Tatsächlich hat das Eigenlabor in einer unbekannten Zahl von Fällen an dem aus der Türkei bezogenen Zahnersatz noch Anpassungen vorgenommen.

    ... und die Folgen

    Die KZV erfuhr zunächst nichts davon, dass ein türkisches Labor den größten Teil der Arbeit erledigt hatte. Doch als es ans Tageslicht kam, hatte das Vorgehen des Zahnarztes weitreichende Folgen für ihn.