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  • · Fachbeitrag · Haftungsrecht

    Wenn der Patient Schmerzensgeld will, weil der Arzt ihn nicht ausreichend aufgeklärt haben soll

    von RA, FA MedizinR Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg, Hamburg, rechtsanwalt-schinnenburg.de

    | Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hat in seinem Urteil vom 17.06.2025 beschrieben, welche Aufklärungspflichten einen (Zahn-)Arzt bei der Verordnung von Medikamenten treffen. In dem Verfahren ging es um die Verschreibung von Biosimilars. Das OLG hat auch deutlich gemacht, was es davon hält, wenn ein geladener Patient nicht zur Verhandlung erscheint (Az. 4 U 106/25). |

    Der Fall

    Der klagende Patient litt unter einer schwerwiegenden rheumatischen Erkrankung. Über längere Zeit wurde er mit einem bestimmten Präparat behandelt. Dann rezeptierte der beklagte Arzt ein anderes Medikament, das jedoch ein sogenanntes Biosimilar des bisher verordneten Medikamentes ist.

     

    • Biosimilars vs. Biologika

    Bei Biosimilars handelt es sich um Nachahmerprodukte eines Biopharmazeutikums (Biologika), beispielsweise eines biotechnologisch erzeugten Proteins, das nach Ablauf der Patentzeit des Originalwirkstoffs zugelassen wird. Die Wirkstoffe dieser Erzeugnisse sind nicht völlig identisch mit dem Originalwirkstoff und erfordern deshalb aufwendigere Zulassungsverfahren und Überwachungsmaßnahmen als die klassischen Generika.