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  • · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Anerkennung einer im Ausland absolvierten Weiterbildung zum Kieferorthopäden

    von RA, FA MedR und Zahnarzt Dr. Stefan Droste, LL. M., Kanzlei am Ärztehaus, Münster, kanzlei-am-aerztehaus.de

    | Gelingt einem Zahnarzt der Nachweis, dass sein Weiterbildungsstand aufgrund einer Weiterbildung in einem EU-Mitgliedstaat gleichwertig ist, ist kein Raum für eine Eignungs- oder Fachzahnarztprüfung, so das Verwaltungsgericht (VG) Hannover (Urteil vom 25.02.2025, Az. 7 A 219/23). |

    Der Fall

    Eine Zahnärztin aus Spanien absolvierte an einer Universität in Madrid ein postgraduales Studium im Bereich der Kieferorthopädie, Orthognathie sowie der Neuro-Okklusalen Rehabilitation. Die Studienzeit betrug 3 Jahre und umfasste 2.000 Stunden klinischer Praxis in der Zahnklinik der Universität sowie die Versorgung von mindestens 50 Patienten. Das Curriculum orientierte sich am Spezialisierungsprogramm der European Orthodontic Society (eoseurope.org) sowie der World Federation of Orthodontics (wfo.org).

     

    Zudem war sie über 10 Jahre als Zahnärztin in Deutschland in einer kieferorthopädischen Praxis tätig. Im Jahr 2021 beantragte sie bei der zuständigen Zahnärztekammer in Niedersachsen die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation, um den Titel „Fachzahnärztin für Kieferorthopädie“ führen zu dürfen.