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  • · Fachbeitrag · Ausbildungsvertrag

    Azubi schafft die Abschlussprüfung nicht – was nun?

    FRAGE: Was passiert, wenn der Azubi die Abschlussprüfung nicht schafft? Wird das Ausbildungsverhältnis bis zur nächsten Prüfung verlängert? Und was passiert, wenn die Prüfung dann wieder nicht bestanden wird? Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Alexandra Hecht, Bonn antwortet.

     

    Antwort — Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich gemäß § 21 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) das Berufsausbildungsverhältnis auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens allerdings um ein Jahr. Hierauf hat der Azubi bei entsprechendem Verlangen auch einen Anspruch. Besteht der Auszubildende die erste Wiederholungsprüfung auch nicht, so kann er sich gemäß § 37 Abs. 1 S. 2 BBiG noch ein drittes Mal prüfen lassen. Er hat deshalb das Recht, die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zur zweiten Wiederholungsprüfung zu verlangen. Diese Wiederholungsprüfung muss allerdings innerhalb der Jahresfrist, gerechnet ab dem ersten Verlängerungsverlangen abgelegt werden. Das Ausbildungsverhältnis endet dann mit Abschluss der zweiten Wiederholungsprüfung – unabhängig davon, ob der Wiederholungsversuch bestanden ist. Was die Ausbildungsvergütung angeht, so gilt: Wird das Ausbildungsverhältnis für die Wiederholungsprüfung(en) verlängert, bestehen die wechselseitigen Pflichten bis zur Beendigung des Ausbildungsverhältnisses fort. Entsprechend besteht auch weiterhin der Anspruch auf die vereinbarte Ausbildungsvergütung.

    Quelle: ID 50666293