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  • · Fachbeitrag · Arzthaftungsrecht

    Nachbesserungsrecht des Zahnarztes?

    von RAen, FAen für MedR Martina Winkhart-Martis und Dr. Detlef Gurgel, Ratajczak & Partner, Sindelfingen, www.rpmed.de

    | Das Recht des Zahnarztes auf Nachbesserung ist ein „Dauerbrenner“ vor Gericht. In seinem Urteil vom 29. Mai 2012 hat das Oberlandesgericht (OLG) Jena im konkreten Fall das Nachbesserungsrecht abgelehnt und die Kriterien hierfür weiter präzisiert (Az: 4 U 549/11, Abruf-Nr. 122609 ). |

     

    Der Fall

    Ein Zahnarzt hatte beim Einsetzen eines Inlays Teile einer Kunststofffüllung und darunter befindliche Sekundärkaries sowie an einem weiteren Zahn eine bestehende Randkaries übersehen. Die Patientin brach die Behandlung schließlich ab und suchte einen anderen Zahnarzt auf. Sie verlangte nun Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe der Nachbehandlungskosten. Der Zahnarzt berief sich auf sein Nachbesserungsrecht.

     

    Die Entscheidung

    Das OLG Jena lehnt ein Nachbesserungsrecht des Zahnarztes ab. Das Urteil entspricht im Ergebnis - nicht aber in der Begründung - den Vorgaben des BGH. Selbst wenn man das Bestehen eines Nachbesserungsrechts grundsätzlich bejahen würde, wäre ein Nacherfüllungsverlangen des Patienten in folgenden Fällen nicht erforderlich: