Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · TSVG

    Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden leicht entschärft

    | Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) entschärft leicht die Wirtschaftlichkeitsprüfungen von (Zahn-)Ärzten. Die folgenden beiden Änderungen sollen im Laufe des Monats Mai 2019 in Kraft treten. |

     

    Bisher konnten Vertragsärzte bis zu vier Jahre nach dem Ende einer Quartalsabrechnung in eine Wirtschaftlichkeitsprüfung geraten. Diese Ausschlussfrist wird nun auf zwei Jahre verkürzt. Und während die Prüfungsstellen bislang je Quartal zufällig mindestens 2 Prozent der Zahnärzte einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen hatten, wird nun auf einen begründeten Antrag der Kassen oder KZVen hin geprüft. Die Einzelheiten dieser neuen Prüfart werden noch im Bundesmantelvertrag geregelt.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2019 | Seite 2 | ID 45894571