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  • · Statistik

    Zahnärztliches Investitionsverhalten bei der Existenzgründung 2018

    Bild: ©Julien Eichinger- adobe.stock.com

    von Dipl.-Volksw. Katja Nies, Köln, praxisbewertung-praxisberatung.com

    | Im Jahr 2018 gingen die Neugründungen in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) gegenüber den Vorjahren zurück. Häufigste Form der Existenzgründung bei gleichzeitig steigenden Finanzierungsvolumina war die Übernahme einer Einzelpraxis. Dies geht aus der aktuellen Studie „Investitionen bei der zahnärztlichen Existenzgründung 2018 (Investmonitor Zahnarztpraxis)“ des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) hervor. Zwei weitere Trends sind ungebrochen: Nach wie vor verlassen mehr niedergelassene Zahnärzte die vertragszahnärztliche Versorgung als neue hinzukommen und es gibt immer mehr abhängig beschäftigte Zahnärzte. |

    Art und Kosten der Existenzgründung

    Die Übernahme einer Einzelpraxis behauptet ihren Platz als häufigste Form der Existenzgründung mit 66 Prozent. So gab es im Jahr 2018 in Deutschland 33.899 Einzelpraxen und nur 7.198 BAG. In den neuen Bundesländern (NBL) entschieden sich sogar 80 Prozent der zahnärztlichen Existenzgründer für die Übernahme einer Einzelpraxis (alte Bundesländer = ABL: 64 Prozent).

     

    Im Jahr 2014 musste man noch 322 TEuro für die Übernahme einer Einzelpraxis bezahlen, 2018 waren es bereits 394 TEuro. Dies bedeutet eine Steigerung um 22,4 Prozent im Vergleich zu 2014 und eine Steigerung um 7 Prozent zu 2017. Generell setzen sich die Finanzierungsvolumina zusammen aus

    • dem Übernahmepreis (Substanzwert und Goodwill),
    • den Praxisinvestitionen (Modernisierung/Umbau),
    • den medizinisch-technischen Geräten,
    • den sonstigen Investitionen sowie
    • dem Betriebsmittelkredit.

     

    • Tabelle 1: Gesamtfinanzierungsvolumen Deutschland (in TEuro)
    2014
    2015
    2016
    2017
    2018

    Übernahme Einzelpraxis

    322

    326

    342

    367

    394

    Neugründung Einzelpraxis

    422

    484

    528

    504

    598

    Neugründung BAG

    312

    330

    339

    412

    411

    Übernahme BAG

    262

    292

    318

    342

    362

    Beitritt/Einstieg BAG

    281

    310

    238

    263

    287

     

    Die Finanzierung der Einzelpraxisneugründung war mit 598 TEuro 1,5-mal so groß wie die Übernahme einer Einzelpraxis. Verständlich, dass nur 11 Prozent der niederlassungswilligen Zahnärzte diese Alternative realisiert haben. Die günstigste Alternative ist nach wie vor der Beitritt/Einstieg in eine bestehende BAG, wobei auch hier eine Steigerung um 9 Prozent zu 2017 zu verzeichnen ist.

    Zur Übernahme einer Einzelpraxis

    An der Entwicklung der „Übernahmepreise“ lässt sich keine Entwicklung hin zum Käufermarkt mit einer Tendenz zu u. U. sinkenden Preisen feststellen. Man kann diesen Zahlen natürlich nicht ablesen, wie vielen abgabewilligen älteren Zahnärzten es nicht gelungen ist, einen Käufer für ihre Praxis zu finden!

     

    Bild: IWW

     

    Nach wie vor verläuft die Entwicklung in den ABL und in den NBL auf unterschiedlichem Niveau:

     

    • Während in den ABL der Übernahmepreis von 2017 auf 2018 leicht auf 190 TEuro gefallen ist, ist bei „Modernisierung/Umbau“, „Medizinisch-technische Geräte und Einrichtung“ sowie „Sonstigen Investitionen“ eine Steigerung von 32 Prozent zu konstatieren. Insgesamt ist das Finanzierungsvolumen von 2017 auf 2018 um knapp 7,8 Prozent gestiegen (von 2014 auf 2018 um 24,3 Prozent).
    • Im Gegensatz dazu ist in den NBL ein Anstieg der Übernahmepreise von 2017 auf 2018 um 11,4 Prozent zu verzeichnen. Das gesamte Finanzierungsvolumen stieg hier von 2017 auf 2018 um 7,1 Prozent.

     

    • Tabelle 2: Übernahme einer Einzelpraxis ABL (in TEuro)
    2014
    2015
    2016
    2017
    2018

    Ideeller Wert (Goodwill)

    115

    132

    125

    136

    138

    Materieller Wert

    56

    50

    46

    62

    52

    Übernahmepreis

    171

    182

    171

    198

    190

    Modernisierung/Umbau

    18

    18

    22

    18

    26

    Medizinisch-technische Geräte + Einrichtung

    62

    62

    69

    74

    94

    Sonstige Investitionen*

    23

    25

    35

    35

    48

    Praxisinvestitionen

    274

    287

    297

    325

    358

    Betriebsmittelkredit

    60

    55

    60

    60

    57

    Finanzierungsvolumen

    334

    342

    357

    385

    415

     
    • Tabelle 3: Übernahme einer Einzelpraxis NBL (in TEuro)
    2014
    2015
    2016
    2017
    2018

    Ideeller Wert (Goodwill)

    71

    79

    70

    87

    90

    Materieller Wert

    31

    32

    33

    27

    37

    Übernahmepreis

    102

    111

    104

    114

    127

    Modernisierung/Umbau

    11

    14

    10

    21

    21

    Med.-techn. Geräte und Einrichtung

    60

    49

    72

    71

    78

    Sonstige Investitionen*

    23

    11

    24

    29

    35

    Praxisinvestitionen

    196

    185

    210

    235

    261

    Betriebsmittelkredit

    45

    40

    44

    46

    40

    Finanzierungsvolumen

    241

    225

    254

    281

    301

     

    * Unter „Sonstigen Investitionen“ werden alle Zahlungen subsumiert, die nicht unter die anderen Bezeichnungen fallen (z. B. Installation, Einmalzahlungen für geleaste Geräte, Kapitaleinlagen in Gemeinschaften, Praxislabor).

     

    In den Vorjahren wurde an dieser Stelle ein Vergleich zwischen der Gewinnrelation ABL/NBL zu der Goodwillrelation ABL/NBL gezogen. Für 2018 kann man zwar sagen, dass der Goodwill in den NBL (90 TEuro) 65,2 Prozent des Goodwills in den ABL (138 TEuro) entsprach. Aber aufgrund der Umstellung auf das Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) wurden im KZBV-Jahrbuch 2019 keine Daten zu der „Kostenstruktur- und Einkommensverteilung“ veröffentlicht, sodass für 2018 keine Gewinnrelationen ausgerechnet werden können.

    Zur Übernahme eines Anteils an einer BAG

    23 Prozent der niederlassungswilligen Zahnärzte wählten die Niederlassung in einer BAG (Neugründung, Übernahme, Beitritt/Einstieg). In der Regel wurde ein 50-prozentiger Praxisanteil erworben.

     

    Im Jahr 2018 betrug die Differenz zwischen dem Finanzierungsvolumen einer Einzelpraxisübernahme und der Übernahme eines Anteils an einer BAG 32 TEuro und entspricht damit dem Bild der vorangegangenen Jahre. Das gesamte Finanzierungsvolumen stieg vom Jahr 2017 auf das Jahr 2018 um 5,8 Prozent.

     

    • Tabelle 4: Übernahme eines BAG-Anteils Deutschland (in TEuro)
    2014
    2015
    2016
    2017
    2018

    Ideeller Wert (Goodwill)

    103

    116

    123

    135

    145

    Materieller Wert

    42

    41

    39

    41

    92

    Übernahmepreis

    145

    157

    162

    176

    237

    Modernisierung/Umbau

    17

    25

    29

    20

    25

    Med.-techn. Geräte und Einrichtung

    46

    53

    68

    60

    24

    Sonstige Investitionen*

    15

    15

    17

    43

    37

    Praxisinvestitionen

    223

    250

    276

    299

    323

    Betriebsmittelkredit

    39

    42

    42

    43

    39

    Finanzierungsvolumen

    262

    292

    318

    342

    362

     
    Bild: IWW

     

    Mithilfe der Grafik wird der kontinuierliche Anstieg der Werte für den Goodwill von 2014 bis 2018 veranschaulicht. Bei dem stark erhöhten Wert für den materiellen Wert in 2018 dürfte es sich um einen statistischen Ausreißer handeln; unter dem Strich wird dies über den Rückgang bei den „medizinisch-technischen Geräten“ ausgeglichen.

     

    Oder dies kann folgendermaßen erklärt werden: Bei den zugrunde liegenden Finanzierungsfällen in 2018 war die materielle Ausstattung der abzugebenden Praxen in einem besseren, höherwertigen Zustand, sodass der Praxisübernehmer in Folge keine so hohen Investitionen in die Praxissubstanz vornehmen musste.

    Die Lage der Praxis

    Die Wahl des Standorts stellt eine der schwierigsten Entscheidungen bei der Niederlassung dar. Hier spielen nicht nur persönliche Präferenzen (Stadt- oder Landmensch, Berufswünsche des Ehepartners, Schulangebot für die Kinder, Freizeitangebot etc.), sondern auch handfeste wirtschaftliche Aspekte eine Rolle. 2018 sahen die Zahlen für die Wohnbevölkerung und die Einwohner je behandelnd tätigen Zahnarzt wie folgt aus (siehe KZBV-Jahrbuch 2019, Tab 6.1):

     

    • ABL 70,5 Mio. Menschen und 1.146 Einwohner je Zahnarzt
    • NBL 12,6 Mio. Menschen und 1.131 Einwohner je Zahnarzt

     

    • Tabelle 5: Verteilung der Wohnbevölkerung auf die Ortsgrößen
    Ortsgröße
    Klassifizierung
    % der Wohnbevölkerung (D)

    ≥ 100.000

    Großstädtischer Raum (und Metropolen)

    31,8

    20.000 bis <100.000

    Mittelstädtischer Raum

    28,6

    < 20.000

    Ländlicher Raum

    39,6

     

    Das Niederlassungsverhalten nach Praxislage bzw. Ortsgröße ist über die letzten fünf Jahre gesehen relativ stabil geblieben:

     

    • Tabelle 6: Niederlassung nach Praxislage (in %)
    2014
    2015
    2016
    2017
    2018

    Großstadt

    43,0

    35,0

    41,0

    39,0

    37,0

    Mittelstadt

    26,0

    32,0

    29,0

    26,0

    30,0

    Land

    31,0

    33,0

    30,0

    35,0

    33,0

     

    Von den 37 Prozent, die sich im Jahr 2018 in einem großstädtischen Raum niedergelassen haben, wählten 75 Prozent die Übernahme einer Einzelpraxis, 18 Prozent eine Niederlassung in einer BAG und 7 Prozent die Neugründung einer Einzelpraxis. Den höchsten Wert bei der teuersten Alternative, der Neugründung einer Einzelpraxis, wies in 2018 die Niederlassung im ländlichen Raum mit 14 Prozent auf.

    Weitere Informationen aus der IDZ-Studie 2018

    In der IDZ-Veröffentlichung gibt es auch wieder Informationen zu den Finanzierungskosten der fachzahnärztlichen Praxen, wobei es sich hier aufgrund der wenigen vorliegenden Fälle nur um Trends handelt.

     

    • Tabelle 7: Fachzahnärzte 2018 (2017)
    KFO-Praxis
    Oralchirurgische-/MKG-Praxis

    Neugründung

    636 TEuro

    (2017: 498 TEuro)

    660 TEuro

    (2017: gleicher Wert)

    Übernahme bzw. Beitritt/Einstieg

    458 TEuro

    (2017: 533 TEuro)

    599 TEuro

    (2017: 649 TEuro)

     

    Neben der Art der Existenzgründung und dem gewählten Praxisstandort sind auch das Alter und das Geschlecht der Gründer interessant:

     

    • 69 Prozent waren zwischen 31 und 40 Jahren alt, 12 Prozent haben sich bis zum 30. Lebensjahr niedergelassen und 19 Prozent waren älter als 40 Jahre.
    • Über ganz Deutschland betrachtet haben sich erstmals genauso viele Frauen wie Männer niedergelassen (ABL: 47 Prozent Frauen, NBL: 66 Prozent).

     

    Im Jahr 2018 waren 11.752 Zahnärzte bei Vertragszahnärzten angestellt (zum Vergleich II. Quartal 2007: 726). In den 658 Z-MVZ, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnahmen, waren 2018 noch einmal 2.082 angestellte Zahnärzte zusätzlich tätig. Hier macht sich das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG), das zum 01.01.2007 in Kraft getreten ist, bemerkbar.

     

    2018 gab es 50.022 niedergelassene Zahnärzte. Davon nahmen 49.679 an der vertragszahnärztlichen Versorgung teil, die anderen arbeiteten als Privatzahnärzte. Von den 49.679 arbeiteten 3.048 ausschließlich als Kieferorthopäden. 1.214 Zahnärzte kamen im Jahr 2018 zur vertragszahnärztlichen Versorgung hinzu, 2.169 Zahnärzte verließen das System (insgesamt also ein Minus von 955 Zahnärzte). Bereits seit 2007 verlassen mehr Zahnärzte die vertragszahnärztliche Versorgung als neue hinzukommen.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Zahlen zur zahnärztlichen Versorgung (KZBV-Jahrbuch 2019): iww.de/s3341
    • Investmonitor Zahnarztpraxis: Investitionen bei der zahnärztlichen Existenzgründung 2018: iww.de/s3342.
    Quelle: Ausgabe 05 / 2020 | Seite 10 | ID 46408013