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  • · Statistik

    Zahnärztliches Investitionsverhalten bei der Existenzgründung 2019

    Bild: ©200 Degrees - pixabay.com

    von Dipl-Vw. Katja Nies und Dr. med. dent. Detlev Nies, Köln, praxisbewertung-praxisberatung.com

    | Schon seit mehr als fünf Jahren entfallen auf Neugründungen von Einzelpraxen meist weniger als 10 Prozent der Niederlassungen, während Übernahmen von Einzelpraxen im gleichen Betrachtungszeitraum ziemlich konstant zwischen 65 und 67 Prozent der Niederlassungen ausmachen. Die restlichen 26 bis 30 Prozent der Niederlassungen finden in Form einer Gründung von oder eines Beitritts in eine Gemeinschaftspraxis statt. Der Fokus des folgenden Beitrags liegt auf der Kostenanalyse von Neugründung, Übernahme und Beitritt der jeweiligen Niederlassungsform. |

     

    • Hintergrund

    Die Veröffentlichung von statistischen Daten zum wirtschaftlichen Geschehen rund um die Zahnarztpraxis befindet sich im Umbruch und wird derzeit neu gegliedert. Bisher gab es im Wesentlichen drei Säulen:

    • Das KZBV-Jahrbuch (Kassenabrechnung, betriebswirtschaftliche Zahlen, Privatabrechnung, gesamtwirtschaftliche Daten)
    • Die IDZ-Veröffentlichungen (Kosten der Niederlassung, epidemiologische Studien, Langzeitbetrachtungen zu ausgewählten Themen)
    • Das Jahrbuch der BZÄK (Zahl der Kammerangehörigen, Gliederung der Zahnärzteschaft in verschiedene Berufsgruppen, Ausbildungssektor).

     

    In Zukunft werden die Statistiken anders aufgeteilt und gegliedert:

    • Das KZBV-Jahrbuch enthält im Wesentlichen
      • Daten zur Kassenabrechnung
      • Daten zur Privatabrechnung
      • betriebswirtschaftliche Daten in reduziertem Umfang
    • Das IDZ (Institut der Deutschen Zahnärzte) veröffentlicht
      • den InvestMonitor Zahnarztpraxis mit Daten zu Preisen für Zahnarztpraxen bei Praxisneugründungen und Praxisübernahmen
      • epidemiologische Studien und Langzeitbetrachtungen (wie bisher)
    • Das Jahrbuch der BZÄK wird aufgewertet und enthält jetzt im Wesentlichen
      • Daten zur Struktur der Kammermitglieder
      • betriebswirtschaftliche Praxiskennzahlen
      • Daten zur zahnärztlichen Ausbildung und der Ausbildung in zahnärztlichen (Assistenz-)Berufen
      • epidemiologische Daten, die die Zahnmedizin betreffen
    • Das in Arbeit befindliche Zahnärzte-Praxis-Panel (ZÄPP) beinhaltet gegliederte Daten zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, deren Struktur sich ‒ soweit bekannt ‒ an die entsprechenden Veröffentlichungen im ärztlichen Bereich (ZIPP) anlehnen wird. Diese Daten sind in erster Linie zur Unterstützung der Forderungen der Zahnärzteschaft bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen vorgesehen. Ob eine weitergehende Nutzung zum Zweck des „Benchmarking“ und der Optimierung der Praxisabläufe möglich sein wird, scheint noch nicht festzustehen.
     

    Merke | Dieser Beitrag beschäftigt sich hauptsächlich mit den Daten, die dem InvestMonitor des IDZ, Ausgabe 2020, entnommen werden können. In der nächsten Ausgabe erscheint ein Beitrag, der praxisrelevante Daten aus dem Jahrbuch 2019/2020 der BZÄK enthält.

    Rahmendaten

    Die Verhältnisse zwischen Neugründungen und Übernahmen von Einzelpraxen sowie Gründungen von oder Beitritten zu Gemeinschaftspraxen erklären sich zum einen aus den hohen Kosten einer Praxisneugründung, zum anderen aber natürlich auch daraus, dass bei einer Neugründung ein eigener Patientenstamm vollständig neu aufgebaut werden muss, der bei einer Praxisübernahme und insbesondere bei dem Eintritt in eine bestehende Gemeinschaftspraxis zumindest teilweise übernommen werden kann.

     

    Dabei entfallen auf Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern und Ballungsräume zwischen 35 und 40 Prozent aller Niederlassungen mit leicht steigender Tendenz, obwohl dort nur 31,8 Prozent der Wohnbevölkerung leben. Die Gründe für diese Präferenz sind vielfältig, aber nicht genau bezifferbar: als wichtige Bestimmungsgrößen werden z. B. das Angebot an kulturellen Einrichtungen, Schulen und Freizeitgestaltung genannt, aber auch die in Ballungsgebieten höhere Kaufkraft der Bevölkerung. Auch Großpraxen und MVZ werden vor allem in Großstädten gegründet und betrieben.

     

    Der „mittelstädtische Raum“ umfasst Gemeinden mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern, in denen 28,6 Prozent der Bevölkerung leben. In den letzten Jahren fanden hier 26 bis 30 Prozent der Niederlassungen statt, was in etwa dem dort lebenden Bevölkerungsanteil entspricht. Zum „ländlichen Raum“ zählen alle Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern. Hier leben zwar 39,6 Prozent der Gesamtbevölkerung, aber nur etwa 32 bis 35 Prozent der Niederlassungen wurden hier realisiert.

     

    Deshalb nimmt in den Großstädten und Ballungsgebieten die Zahnarztdichte tendenziell allmählich zu und in den ländlichen Regionen allmählich ab.

     

    Die bekannten Trends, dass das Durchschnittsalter der Praxisgründer allmählich zunimmt (es liegt im Bundesdurchschnitt mittlerweile bei 36,1 Jahren) und die Zahnmedizin immer „weiblicher“ wird (bei den Niederlassungen halten sich Männer und Frauen die Waage, bei den angestellten Zahnärzten überwiegen die Frauen deutlich), sind ungebrochen.

     

    Für alle nachfolgend dargestellten Tabellen gilt, dass größere jährliche Schwankungen bei einzelnen Positionen zum Teil der vergleichsweise geringen Zahl beobachteter Fälle zuzuschreiben sind. Für die Interpretation der Daten wichtiger ist die generelle Tendenz, die die Durchschnittswerte zeigen.

    Einzelpraxen

    Für die Neugründung von Einzelpraxen wurden folgende durchschnittliche Kosten ermittelt:

     

    • Tab. 1: Kosten einer Einzelpraxis-Neugründung in TEuro
    2015
    2016
    2017
    2018
    2019

    Modernisierung/Umbau Praxisräume

    66

    48

    83

    95

    71

    Medizintechnik, Einrichtung, EDV

    288

    280

    280

    321

    300

    Sonstige Investitionen

    67

    142

    78

    106

    122

    Praxisinvestitionen gesamt

    421

    470

    441

    522

    493

    Betriebsmittelkredit

    63

    58

    63

    76

    64

    Finanzierungsvolumen gesamt

    484

    528

    504

    598

    557

     

    Bei der Übernahme einer Einzelpraxis wurden die nachfolgend aufgeführten Beträge ausgewiesen:

     

    • Tab. 2: Kosten einer Einzelpraxis-Übernahme in TEuro
    2015
    2016
    2017
    2018
    2019

    Ideeller Praxiswert (Goodwill)

    124

    117

    128

    129

    116

    Materieller Praxiswert (Substanzwert)

    48

    44

    56

    49

    60

    Übernahmepreis

    172

    161

    184

    178

    176

    Modernisierung/Umbau Praxisräume

    18

    20

    18

    25

    25

    Medizintechnik, Einrichtung, EDV

    60

    69

    73

    91

    98

    Sonstige Investitionen

    23

    34

    34

    46

    55

    Praxisinvestitionen gesamt

    273

    284

    309

    340

    354

    Betriebsmittelkredit

    53

    58

    58

    54

    56

    Finanzierungsvolumen gesamt

    326

    342

    367

    394

    410

     

    Interessant ist auch der Vergleich der Kosten einer Praxisneugründung mit den Kosten einer Praxisübernahme:

     

    • Tab. 3: Vergleich des Finanzierungsvolumens (Einzelpraxis) in TEuro
    2015
    2016
    2017
    2018
    2019

    Finanzierungsvolumen Neugründung

    484

    528

    504

    598

    557

    Finanzierungsvolumen Übernahme

    326

    342

    367

    394

    410

    Differenz

    158

    186

    137

    204

    147

     

    Leider liegen keine aussagekräftigen Statistiken vor, welche die Frage beantworten können, ob die höheren Kosten einer Praxisneugründung in den Folgejahren durch höhere Praxisgewinne ausgeglichen oder übertroffen werden. Auf lange Sicht ist das Investitionsvolumen bei beiden Niederlassungsformen vergleichbar (der Praxisübernehmer wird höhere Ersatzinvestitionen als der Praxisgründer stemmen müssen, der Praxisgründer wird einen eigenen Goodwill aufbauen, für den er kein Geld ausgeben musste), ob aber diese „Vorteile“ bzw. „Nachteile“ bei der Existenzgründung dem Unterschiedsbetrag des Finanzierungsvolumens entsprechen, ist nicht bekannt.

    Berufsausübungsgemeinschaften (BAG)

    Bei BAG werden drei Fallkonstellationen unterschieden:

     

    • Neugründung (Tabelle: NG): Zwei oder mehr Zahnärzte gründen eine BAG. Dies ist der am wenigsten übliche Weg in die Niederlassung.
    • Übernahme (Tabelle: ÜB): Zwei oder mehr Zahnärzte übernehmen eine BAG. Dies kommt etwas häufiger vor als eine Neugründung, ist aber nur möglich, wenn alle „altenc“ Eigentümer der BAG gemeinsam aus dem Berufsleben ausscheiden möchten.
    • Beitritt/Einstieg (Tabelle BE): Ein Zahnarzt tritt einer BAG bei, entweder, indem er die Anzahl der Teilhaber vergrößert, oder indem er einen ausscheidenden Partner ersetzt. Dies ist die häufigste Form der Niederlassung im Rahmen einer BAG.

     

    Interessant ist in Tab. 4 die Beobachtung, dass der Beitritt zu einer BAG von allen Niederlassungsformen die günstigste Alternative ist, auch dann, wenn man die Niederlassungsmöglichkeiten als Einzelpraxis miteinbezieht:

     

    • Tab. 4: Berufsausübungsgemeinschaften (Kosten in TEuro)
    2015
    2016
    2017
    2018
    2019

    NG

    ÜB

    BE

    NG

    ÜB

    BE

    NG

    ÜB

    BE

    NG

    ÜB

    BE

    NG

    ÜB

    BE

    Goodwill

    0

    116

    195

    0

    123

    134

    0

    135

    160

    0

    145

    159

    0

    95

    145

    Substanzwert

    0

    41

    58

    0

    39

    46

    0

    41

    49

    0

    92

    47

    0

    33

    79

    Übernahmepreis

    0

    157

    253

    0

    162

    180

    0

    176

    209

    0

    237

    206

    0

    128

    224

    Modernisierung/Umbau

    45

    25

    11

    53

    29

    4

    60

    20

    1

    57

    25

    10

    168

    42

    11

    Praxiseinrichtung

    202

    53

    18

    193

    68

    16

    154

    60

    12

    197

    24

    23

    217

    88

    42

    Sonstige Investitionen

    50

    15

    7

    56

    17

    9

    162

    43

    14

    112

    37

    21

    85

    30

    15

    Investitionen gesamt

    297

    250

    289

    302

    276

    209

    376

    299

    236

    366

    323

    260

    470

    288

    292

    Betriebsmittelkredit

    33

    42

    21

    37

    42

    29

    36

    43

    27

    45

    39

    27

    41

    53

    29

    Finanzierungsvolumen

    330

    292

    310

    339

    318

    238

    412

    342

    263

    411

    362

    287

    511

    341

    321

     

    Kieferorthopädische und oralchirurgische Fachpraxen

    Die statistischen Daten für kieferorthopädische bzw. oralchirurgische/kieferchirurgische Praxen sind wegen der geringen Fallzahlen nur eingeschränkt aussagekräftig, zeigen aber dennoch die zu erwartenden Entwicklungen auf. Unterschieden wird in beiden Gruppen lediglich zwischen Praxisneugründungen (Tabelle: NG) und Praxisübernahmen inkl. Beitritt in eine BAG (Tabelle: BAG).

     

    • Tabelle 5: Kieferorthopädische Fachpraxen (Kosten in TEuro)
    2015
    2016
    2017
    2018
    2019

    NG

    BAG

    NG

    BAG

    NG

    BAG

    NG

    BAG

    NG

    BAG

    Goodwill

    0

    227

    0

    182

    0

    266

    0

    200

    0

    184

    Substanzwert

    0

    68

    0

    71

    0

    85

    0

    79

    0

    96

    Übernahmepreis

    0

    295

    0

    253

    0

    351

    0

    279

    0

    280

    Modernisierung/Umbau

    81

    4

    96

    31

    89

    11

    118

    21

    155

    27

    Praxiseinrichtung

    211

    13

    261

    50

    215

    77

    302

    53

    287

    73

    Sonstige Investitionen

    133

    27

    100

    43

    126

    46

    137

    48

    95

    54

    Investitionen gesamt

    425

    339

    457

    377

    430

    485

    557

    401

    537

    434

    Betriebsmittelkredit

    59

    64

    60

    45

    68

    48

    79

    57

    64

    63

    Finanzierungsvolumen gesamt

    484

    403

    517

    422

    498

    533

    636

    458

    601

    497

     

    Wie schon bei den (Allgemein-)Zahnärzten beobachtet, sind die Kosten bei einer Praxisübernahme in der Regel geringer als die Kosten bei einer Praxisneugründung. Die Kosten der Neugründung einer kieferorthopädischen Praxis entsprechen dabei in etwa den Kosten, die bei der Neugründung einer Zahnarztpraxis anfallen (vgl. Tab. 1). Bei Praxisübernahmen sind die Zahlen nicht direkt mit allgemeinzahnärztlichen Praxen vergleichbar, tendenziell muss aber für die Übernahme einer kieferorthopädischen Praxis mehr investiert werden als für die Übernahme einer Zahnarztpraxis.

     

    • Tabelle 6: Oral- und kieferchirurgische Fachpraxen (Kosten in TEuro)
    2015
    2016
    2017
    2018
    2019

    NG

    BAG

    NG

    BAG

    NG

    BAG

    NG

    BAG

    NG

    BAG

    Goodwill

    0

    299

    0

    374

    0

    339

    0

    265

    0

    236

    Substanzwert

    0

    96

    0

    48

    0

    140

    0

    115

    0

    76

    Übernahmepreis

    0

    395

    0

    422

    0

    479

    0

    380

    0

    312

    Modernisierung/Umbau

    141

    19

    122

    28

    143

    12

    125

    21

    124

    9

    Praxiseinrichtung

    272

    38

    329

    41

    384

    39

    330

    107

    418

    46

    Sonstige Investitionen

    71

    47

    106

    15

    69

    70

    163

    43

    107

    92

    Investitionen gesamt

    484

    499

    557

    506

    596

    600

    618

    551

    649

    459

    Betriebsmittelkredit

    58

    57

    83

    40

    64

    49

    42

    48

    49

    45

    Finanzierungsvolumen gesamt

    542

    556

    640

    546

    660

    649

    660

    599

    698

    504

     

    Von allen untersuchten Praxisarten sind die oral- bzw. kieferchirurgischen Niederlassungen am teuersten, was aber in Anbetracht der hohen Kosten für die medizintechnische Ausstattung nicht überrascht. Schwerer verständlich ist, dass bei der Übernahme kieferchirurgischer Praxen für den Goodwill mehr als das Doppelte des Preises als für den Goodwill einer Zahnarztpraxis entrichtet wird, obwohl eine kieferchirurgische Praxis im klassischen Sinn keine „Stammpatienten“ hat. Für oralchirurgische Praxen sieht das etwas anders aus, weil Oralchirurgen auch allgemeinzahnärztliche Tätigkeiten ausführen dürfen. Aber ich kenne niemanden, der freiwillig in regelmäßigen zeitlichen Abständen immer den gleichen Kieferchirurgen aufsucht.

     

    FAZIT | Obwohl der „Praxismarkt“ derzeit ein „Käufermarkt“ ist, weil mehr Zahnärzte sich zur Ruhe setzen als niederlassen wollen, bleiben die Kaufpreise bei Praxisübernahmen bisher auf fast konstantem Niveau. Trotzdem steigt das Gesamtfinanzierungsvolumen allmählich. Zu einem beträchtlichen Teil dürfte dies auf gestiegene Preise für die (zahn-)medizintechnische und EDV-technische Ausstattung der Praxis zurückzuführen sein. Die Kosten für den Betriebsmittelkredit sind in den letzten Jahren weitgehend konstant geblieben, was in Anbetracht der anhaltenden Niedrigzinspolitik nicht überrascht. Bei Praxisneugründungen fällt auf, dass die Kosten für den Umbau der Praxisräume deutlich steigen.

     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2021 | Seite 13 | ID 47060481