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  • · Qualitätsmanagement

    QM im Praxisalltag ‒ alter Zopf oder aktuelle Frisur?

    Bild: ©DOC RABE Media - stock.adobe.com

    von Monika Paersch, Unternehmens- und Praxisberaterin, Hilchenbach

    | Alle Zahnarztpraxen, die eine vertragszahnärztliche Versorgung durchführen, müssen ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) führen und stetig weiterentwickeln. Um zu prüfen, ob dies auch geschieht, fordern die KZVen jährlich zwei Prozent der Zahnarztpraxen zur Vorlage einer schriftlichen Dokumentation ihres QM auf. Und auch, wenn einige Zahnärztinnen und Zahnärzte behaupten, QM interessiere sie nicht oder sie täten nur das Nötigste: Letztlich gehört QM zu jedem zahnmedizinischen Alltag. Doch jenseits der Pflicht wartet die Kür! Denn wo die Instrumente des QM sinnvoll angewandt werden, kommt es zu spürbaren Qualitätsverbesserungen! |

    Was ist Pflicht und was ist Kür?

    In § 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V ist die Pflicht zum QM verankert. Wenn die Zahnarztpraxen nun also schon QM eingeführt haben und weiterentwickeln müssen, dann sollte es der Praxis auch Nutzen bieten. Denn Fakt ist: Durch die Optimierung der Praxisstruktur erhöht sich der Umsatz und somit der Erfolg der Praxis. Was also sollte eine Praxis daran hindern, QM als geniales Instrument für den Praxiserfolg zu sehen und die Kür in Angriff zu nehmen?

     

    • Beispiel für die Vorteile von QM für die Praxis

    Patienten

    Verbesserung der Versorgung

    Praxisleitung

    Langfristige permanente Umsatzsteigerung

    Praxisabläufe

    Steigerung der Effizienz bei wiederkehrenden Vorgängen

    Praxisabläufe

    Effizienter Umgang mit Ressourcen

    Zulieferer

    Verlässliche und stabile Strukturen