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  • · Fachbeitrag · Qualitätsmanagement

    Die Umsetzung des Qualitätsmanagements in den Praxen: Was ist erledigt, was bleibt noch zu tun?

    | Alle Vertragszahnärzte waren verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2010 ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) einzuführen. Nach Ablauf dieser Frist mussten die jeweiligen KZVen pro Jahr 2 Prozent zufällig ausgewählte Mitglieder zur Vorlage ihrer QM-Dokumentation auffordern. Die Ergebnisse sind der KZBV zu melden, die spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie im Jahre 2007 - also seit 2012 - dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) jährlich über den Umsetzungsstand berichtet.  |

     

    Ausgewählte Praxen müssen einen Berichtsbogen ausfüllen

    Hierzu erhalten die zufällig ausgewählten Vertragszahnärzte einen „Berichtsbogen“ und eine „Erklärung gemäß § 6 QM-Richtlinie“ mit der Aufforderung, Berichtsbogen und Erklärung ausgefüllt bis zu einer festgesetzten Frist an die KZVen zurückzusenden. Für die Auswertung stand auf Bundesebene der einheitliche Berichtsbogen zur Verfügung, der auch von allen KZVen - bis auf Thüringen - verwendet wurde. Die detaillierten Ergebnisse der einzelnen KZVen sowie das Gesamtergebnis sind jetzt auf der Homepage des G-BA nachzulesen. Von bundesweit 947 ausgewählten Praxen, die aufgefordert waren, ihre Dokumentation vorzulegen, haben 938 fristgerecht reagiert.

     

    Mehrzahl der Instrumente in über 90 Prozent der Praxen eingeführt

    Der G-BA kommt zu folgendem Ergebnis: Von den von der QM-Richtlinie geforderten Instrumenten wurde die Mehrzahl bereits in mehr als 90 Prozent der Praxen eingeführt. Dies sind: