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  • · Fachbeitrag · QM-Refresher (Teil 6)

    Kosten, Zeit und Nerven sparen ‒ Praxisabläufe erfolgreich organisieren

    von Jutta Oischinger, QM für Zahnarztpraxen, Dachau, qm-oischinger.de

    | Kosten, Zeit und Nerven sparen Sie mit einem gut organisierten Schnittstellenmanagement: Die QM-Richtlinie des G-BA fordert dazu „ein systematisches Management an den Schnittstellen der Versorgung“, also die gezielte Kommunikation und Zusammenarbeit aller Beteiligten. Ziel ist immer eine sichere und patientenorientierte Versorgung. An den Übergängen sollen alle erforderlichen Informationen zeitnah zur Verfügung stehen, sodass eine koordinierte Behandlung gewährleistet ist. |

     

    Koordination der unterschiedlichen Arbeitsbereiche

    Nach außen sind vor allem die Abstimmung mit anderen zahnmedizinischen Fachrichtungen relevant sowie die Koordination mit dem Labor. Aus Sicht der Praxisorganisation ist allerdings auch die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater etc. einzubeziehen. Um eine optimale Zusammenarbeit sicherzustellen und damit wichtige Informationen nicht verloren gehen, sind Checklisten oder klar definierte und festgelegte Dokumentationsblöcke unerlässlich.

     

    Checklisten erstellen

    Die QM-Richtlinie des G-BA fordert, dass „in Checklisten Einzelaspekte eines Prozesses systematisiert werden, um deren verlässliche Umsetzung zu gewährleisten“. Dies ist bei sicherheitsrelevanten Prozessen von besonderer Bedeutung. Beispiele hierfür sind der Patientenanamnesebogen, die Checkliste zur Überprüfung der Notfallausstattung oder der Laborauftrag.

     

    Das konsequente Anwenden von Checklisten, um z. B. Verwechslungen auszuschließen, ist deshalb ein bedeutendes Element einer gelebten Sicherheitskultur. So fordert die QM-Richtlinie des G-BA, dass „bei operativen Eingriffen, die unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärzten oder unter Sedierung erfolgen, OP-Checklisten eingesetzt werden. Diese OP-Checklisten sollen einrichtungsspezifisch entwickelt und genutzt werden sowie alle am Eingriff Beteiligten einbeziehen.“ Insbesondere sind sie auf die Erkennung und Vermeidung unerwünschter Ereignisse und Risiken auszurichten, z. B. auf Patienten-, Eingriffs- und Seitenverwechslungen sowie auf schwerwiegende Komplikationen. Darüber hinaus beinhalten sie Fragen zum Vorhandensein und zur Funktion des erforderlichen Equipments.

     

    Des Weiteren fordert der G-BA, dass die beim vertragszahnärztlichen Gutachterwesen einzuhaltenden Abläufe geregelt sind. Legen Sie also konkret fest, was im Falle eines Planungs- und Mängelgutachtens zu tun ist.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Zahlreiche Beispiele für Checklisten finden Sie im Beitrag „QM-praxisnah: So gestalten Sie Verfahrens- und Arbeitsanweisungen“ in ZP 04/2010, Seite 21.
    Quelle: Ausgabe 06 / 2023 | Seite 20 | ID 48460896