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  • 06.08.2020 · Fachbeitrag · Zahnarzthaftung

    Patient zahlt nicht und trägt fehlerhaften Zahnersatz weiter – was bedeutet das für den Honoraranspruch?

    | In Haftungsprozessen gegen Zahnärzte geht es häufig um die Frage, ob der Zahnarzt trotz eines unbrauchbares Werks seinen Vergütungsanspruch behält, weil der Patient den Zahnersatz getragen und damit genutzt hat. Dazu stellt das Oberlandesgericht (OLG) Köln nun klar: Nur wenn der Patient den Zahnersatz auch tatsächlich als Versorgung nutzen möchte und ein „gewisses Interesse“ daran zum Ausdruck bringt, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen (OLG Köln, Urteil vom 10.06.2020, Az. 5 U 171/19, Abruf-Nr. 217193 ). Im Urteilsfall sah das OLG dies als nicht gegeben an und die Abrechnungsgesellschaft der Zahnarztpraxis scheiterten mit ihrer Zahlungsklage gegen eine Patientin. |