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  • 06.08.2013 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht

    OLG: Begründeter Behandlungsverzicht beendet medizinisch notwendige Heilbehandlung

    | Mit Urteil vom 27. Juni 2013 (Az. 12 U 127/12, Abruf-Nr. 132220 ) hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden: Bei der Diagnose ­be­stehender Gebissschäden, aber keinem akuten Behandlungsbedarf für die Neuanfertigung von Zahnersatz, markiert die Untersuchung nicht den Beginn der Heilbehandlung – und damit auch nicht den Beginn des Versicherungsfalls für eine spätere Implantatversorgung. |