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    Neues Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ fördert Ausbildungen in von Corona stark betroffenen Betrieben

    Bild: ©alphaspirit - stock.adobe.com

    | Zum neuen Ausbildungsjahr ist am 01.08.2020 das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ gestartet. Auch Zahnarztpraxen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag bestimmte Prämien erhalten. |

     

    Mit dem Programm will die Bundesregierung die Ausbildung in kleinen und mittleren Unternehmen fördern, die durch die Coronakrise stark betroffen sind und dennoch Ausbildungsplätze erhalten (hier ist die „Ausbildungsprämie“ möglich), zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen („Ausbildungsprämie plus“) oder Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden („Zuschuss zur Ausbildungsvergütung“). Ausbildungsprämien in Höhe von 2.000 bzw. 3.000 Euro sind möglich. Um die Ausbildungsprämie oder die Ausbildungsprämie plus erhalten zu können, gelten folgende Kriterien:

     

    • Die Beschäftigten haben in der ersten Jahreshälfte 2020 mindestens einen Monat in Kurzarbeit gearbeitet oder
    • der Umsatz des Ausbildungsbetriebs ist im April und Mai 2020 im Vergleich zu April und Mai 2019 durchschnittlich um mindestens 60 Prozent eingebrochen.

     

    Die Prämien werden nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt. Gefördert werden Ausbildungsverhältnisse, die im Zeitraum von 01.08.2020 bis 15.02.2021 beginnen. Die Betriebe bzw. Praxen können nur eine Prämie pro Ausbildungsvertrag erhalten. Details zu dem Programm finden Sie hier: iww.de/s4008.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2020 | Seite 1 | ID 46832749