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  • · Fachbeitrag · Digitalisierung

    Die Grundlage für ein elektronisches Zahnbonusheft steht

    | Das Bonusheft für den Eintrag von Vorsorgeuntersuchungen in der Zahnarztpraxis wird digital: In enger Zusammenarbeit haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) das medizinische Informationsobjekt (MIO) „zahnärztliches Bonusheft“ festgelegt. Patienten und Zahnarztpraxen können die Anwendung ab dem Jahr 2022 als Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA) nutzen, so die Aussage der KZBV in einer Pressemitteilung vom 30.07.2020. |

     

    Von der Digitalisierung des bislang papiergebundenen Bonusheftes verspricht sich die KZBV eine erhebliche Erleichterung für Patienten sowie Zahnärzte. So entfällt etwa künftig das Nachtragen von Vorsorgeuntersuchungen, wenn Patienten bei ihrem Termin in der Praxis das Bonusheft nicht dabeihatten. Patienten können mit der neuen digitalen Anwendung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse auch einfacher nachweisen, dass sie Kontrollen beim Zahnarzt regelmäßig wahrgenommen haben, um bei einer Versorgung mit Zahnersatz ihren Bonusanspruch zu wahren. Sie bleiben dabei jederzeit Herr ihrer Daten, eine Verarbeitung oder Einsicht erfolgt nur mit ihrer Zustimmung. Ein Zugriff auf die Daten der ePA durch die Krankenkassen ist nicht vorgesehen.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Zur ePA im Zusammenhang mit dem neuen Patienten-Datenschutzgesetz lesen Sie bitte auch den Beitrag ab Seite 3 dieser Ausgabe.
    Quelle: Ausgabe 08 / 2020 | Seite 1 | ID 46748560