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    Die Kalkulation von Gehältern angestellter Zahnärzte ‒ ein Praxisfall

    Bild: ©Julien Eichinger- adobe.stock.com

    von Dr. med. dent. Detlev Nies, Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen, praxisbewertung-praxisberatung.com

    | Eine betriebswirtschaftlich fundierte Kalkulation von Gehältern angestellter Zahnärzte ist nicht trivial: Zwar ist die Zurechnung der Praxis erlöse auf die Leistungserbringer mithilfe der Praxis-EDV vergleichsweise einfach zu realisieren, aber die Zurechnung der Praxis kosten wirft zahlreiche Probleme auf. Insofern entbindet der hier vorgelegte Vorschlag zur Kalkulation von Gehältern angestellter Zahnärzte den Leser nicht von der Verpflichtung, die praxisindividuellen Gegebenheiten zu berücksichtigen und sich die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters genau anzusehen. Soweit kalkulatorische Kosten zu berücksichtigen sind, muss jeder für sich selbst entscheiden, welchen Betrag er für angemessen hält. |

     

    PRäMISSE | Die im Rahmen dieses Artikels getroffenen Annahmen sind aus Sicht des Verfassers realistisch, müssen bei konkreter Berechnung aber individuell entsprechend den Praxisgegebenheiten angepasst werden.

     

    Ausgangsgrößen

    Dr. N (niedergelassener, selbstständiger Zahnarzt) beschäftigt eine in Vollzeit tätige angestellte Zahnärztin (A). N plant, langfristig mit A zusammenzuarbeiten und zieht in Betracht, sie zu einem späteren Zeitpunkt an der Praxis zu beteiligen. Daher will er ihr ein attraktives Gehalt, bestehend aus dem Grundgehalt und einem leistungsabhängigen Bestandteil, bezahlen, aber vermeiden, dass er mehr bezahlt, als A erwirtschaftet. Es ist zu klären, bei welchem Grundgehalt welche leistungsabhängige Vergütung angemessen ist. Folgende jahresbezogenen Daten, die den betriebswirtschaftlichen Auswertungen entnommen werden können, liegen der Kalkulation zugrunde: