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  • · Corona-Krise

    Wirtschaftlich geschädigte Praxen können Zuschüsse für Beratungsleistungen von bis zu 4.000 Euro erhalten

    Bild: ©Julien Eichinger- adobe.stock.com

    | Am 03.04.2020 ist eine modifizierte „Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows“ für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten. Diese ermöglicht es kleinen und mittleren Unternehmen sowie Freiberuflern, die durch die Corona-Krise wirtschaftlichen Schaden erleiden, einen Förderzuschuss von maximal 4.000 Euro für Beratungsleistungen zu erhalten. Bis zu dieser Höhe werden die Beratungsleistungen voll gewährt. Auch niedergelassene Zahnärzte können entsprechende Anträge beim BAFA (Bundesamt für Ausfuhr- und Wirtschaftskontrolle) stellen. |

     

    Zuschussfähig sind allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmens- bzw. Praxisführung. Der Antrag muss dabei vor der Beratung gestellt werden und das beratende Unternehmen muss sich bei der BAFA zertifizieren lassen. Die konkreten Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf den Antragsteller und insbesondere die dagegen zu ergreifenden Maßnahmen und Handlungsempfehlungen sind vom Beratungsunternehmen im Beratungsbericht nachvollziehbar darzustellen.

     

    Außerdem wissenswert in diesem Zusammenhang: