· Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
GOZ-Analyse 2024: Umsatzwachstum kommt überwiegend von den GKV-Versicherten

Im Jahr 2024 erwirtschafteten deutsche Zahnarztpraxen aus Leistungen der GOZ und der GOÄ rund 13 Mrd. Euro Umsatz. Das sind 8,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Verglichen mit dem Durchschnittsplus der Jahre 2014‒2024 (ca. 4,5 Prozent) ist dieses Wachstum überdurchschnittlich hoch und geht überwiegend auf privat liquidierte Leistungen von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zurück. Das ist eines der Ergebnisse der aktuellen GOZ-Analyse der BZÄK.
GKV-Versicherte fragen mehr höherwertige Leistungen nach
GKV-Versicherte machen inzwischen 67,7 Prozent des Privatumsatzes aus. Insgesamt stieg der Umsatz bei privat finanzierten Leistungen durch GKV-Versicherte von 5,0 Mrd. Euro im Jahr 2014 auf 8,8 Mrd. Euro im Jahr 2024. Die Autoren sehen trotz wirtschaftlicher Unsicherheit keinen Nachfragerückgang:
- Im Jahr 2024 betrug der Anteil von Füllungen in Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Technik (SDA), den GKV-Versicherte mitfinanzierten, 31 Prozent. Das sind 12 Prozentpunkte mehr als im Jahr 2014.
- Der Anteil privat mitfinanzierter Kronen stieg von 2014 (75 Prozent) bis 2025 (96 Prozent) sogar um 21 Prozentpunkte.
- Bei der professionellen Zahnreinigung (PZR) stieg der Umsatz durch GKV-Patienten um 13,5 Prozent (Durchschnitt seit 2014 ist 10 Prozent).
Bei den PKV-Versicherten ist der Trend teilweise rückläufig
Verglichen mit den GKV-Patienten fällt die Umsatzsteigerung bei den privat vollversicherten Patienten deutlich geringer aus: Die Umsatzsteigerung von 2014 bis 2025 liegt hier nur bei 4,2 Mrd. Euro. Bei wichtigen Leistungen ist zudem seit Jahren eine rückläufige Tendenz festzustellen. Die Autoren führen dies auf eine insgesamt stetig sinkende Zahl an PKV-Patienten und eine bessere Mundgesundheit innerhalb dieser Patientengruppe zurück.
- Die Zahl der Füllungen sank zwischen 2014 und 2024 um 486.000 (durchschnittlich - 0,9 Prozent pro Jahr).
- Bei den Kronen und Teilkronen waren es im gleichen Zeitraum 175.000 weniger (durchschnittlich -2,0 Prozent pro Jahr.
- Ein Plus gibt es nur in der PZR (2014 bis 2024 + 6,0 Prozent pro Jahr).
Diese Positionen wurden 2024 am häufigsten berechnet
Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf die Gruppe der privat vollversicherten Patienten. Auch bei ihnen spiegelt sich der Höhenflug der PZR in der Leistungsstatistik wieder.
Die zehn meistberechneten GOZ-Positionen im Jahr 2024 | |||
GOZ | Anzahl (Mio.) | Anteil (%) | |
an allen Leistungspositionen | am Honorarvolumen | ||
1040 | 197,83 | 47,15 | 18,69 |
4050 | 37,01 | 8,82 | 1,19 |
4025 | 20,28 | 4,83 | 0,87 |
4055 | 18,41 | 4,39 | 0,77 |
0010 | 9,79 | 2,33 | 3,27 |
0090 | 7,49 | 1,79 | 1,51 |
4060 | 6,24 | 1,49 | 0,13 |
4005 | 5,08 | 1,21 | 1,32 |
4020 | 4,75 | 1,13 | 0,69 |
2010 | 4,61 | 1,10 | 0,73 |
Quelle: BZÄK, Statistisches Jahrbuch 24/25
Die fünf meistberechneten GOZ-Positionen im Jahr 2024 | |||
GOÄ | Anzahl (Mio.) | Anteil (%) | |
an allen Leistungspositionen | am Honorarvolumen | ||
Ä1 | 16,63 | 3,96 | 4,36 |
Ä5 | 5,52 | 1,32 | 1,43 |
Ä5000 | 4,27 | 1,02 | 0,61 |
Ä6 | 1,93 | 0,46 | 0,67 |
Ä5004 | 1,54 | 0,37 | 1,74 |
Quelle: BZÄK, Statistisches Jahrbuch 24/25
So strukturierten sich Privatumsatz und -honorar
- Am umsatzstärksten waren im Jahr 2024 die konservierenden Leistungen (33,8 Prozent des Honorarvolumens), gefolgt von den prophylaktischen Leistungen (22,6 Prozent), Parodontologie (9,2 Prozent), allgemeinen zahnärztlichen Leistungen (8,4 Prozent) und prothetischen Leistungen (7,5 Prozent).
- Im Durchschnitt wurden zahnärztliche Leistungen etwa zum 2,49-fachen Satz und medizinisch-technische Leistungen etwa zum 2,01-fachen Satz abgerechnet. 65,5 Prozent aller zahnärztlichen Leistungen wurden 2,3-fach berechnet.
- Der durchschnittliche Betrag einer Zahnarztrechnung lag im Jahr 2024 bei 333 Euro. Durchschnittlich entfielen 75 Prozent des Rechnungsbetrags auf Zahnarztkosten, 25 Prozent auf Laborkosten.
Quelle
- Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e. V. (BZÄK): Statistik 2024/2025 schwarz auf weiß. Berlin November 2025, Seite 121‒143.