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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Zahnersatzbehandlung

    Gerichtsverfahren bei Haftungsfällen - Vorbeugen ist besser als heilen

    | Auch bei sorgfältiger und fachgerechter Zahnersatzbehandlung kann es passieren: Der Patient ist trotz Nachbehandlung - die er zu dulden verpflichtet ist* - mit dem Erfolg nicht zufrieden und rügt die Arbeit als mangelhaft. Dann können Gerichtsverfahren drohen. |