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  • 03.05.2018 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    OLG Hamm: Zahnarztpraxis ohne Übernachtungsmöglichkeit ist keine „Praxisklinik“

    | Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat einem Zahnarzt untersagt, für seine Praxis mit der Bezeichnung „Praxisklinik“ zu werben (Urteil vom 27.2.2018, Az. I-4 U 161/17). Es „kassierte“ damit ein Urteil des Landgerichts Essen, das dem Betroffenen im vergangenen Jahr noch diese Werbung erlaubt hatte (Urteil vom 08.11.2017, Az. 44 O 21/17 – siehe ZP 02/2018, Seite 2). |