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  • 01.06.1999 · Fachbeitrag · Was tun nach dem Wegfall des halben Steuersatzes?

    Steuergestaltungen beim Verkauf der Zahnarztpraxis

    | Nachdem der halbe Steuersatz für Veräußerungsgewinne gestrichen wurde, können Praxisverkäufe recht teuer werden. Im Extremfall kann ein Veräußerungsgewinn einem Steuersatz von mehr als 50 Prozent unterliegen - die Altersversorgung des aufgebenden Zahnarztes wäre dadurch akut gefährdet. Der nachfolgende Beitrag zeigt daher auf, welche Steuermodelle Sie beim Verkauf Ihrer Zahnarztpraxis heute noch wählen können, um Ihre Steuerlast zu mindern. Vorweg sei gesagt, daß nur Anregungen gegeben werden können. Die konkrete Ausgestaltung muß jedem Einzelfall vorbehalten bleiben, da die Höhe des Veräußerungsgewinns, die laufenden Einkünfte und das Alter des Zahnarztes Einfluß auf die zu wählenden Schritte haben. |