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  • 01.06.2003 · Fachbeitrag · Vertretung in der eigenen Praxis

    Das sollten Sie zur Praxisvertretung wissen

    | Wenn Sie auf Grund von Urlaub, einer Erkrankung, einer Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung, Verhinderung wegen Ruhens der Approbation sowie sonstiger Umstände nicht in Ihrer Praxis tätig sein können, müssen Sie sich mit dem Problemfeld der „Praxisvertretung“ auseinander setzen. Dieser Beitrag zeigt berufs-, vertragszahnarzt- sowie zivilrechtliche Gesichtspunkte auf, die Sie bei Ihrer Abwesenheit beachten müssen. |