07.07.2017 · Fachbeitrag · Versicherungsbedingungen
Landgericht Düsseldorf: Unklare Bedingungen gehen zulasten der Versicherung
Unklare Versicherungsbedingungen gehen zulasten der Versicherung. So hat das Landgericht Düsseldorf in einem Fall entschieden, wo der Versicherungsvertrag des Patienten einer Zahnarztpraxis folgenden Hinweis enthielt: „Erstattungsfähig sind nur Gebühren, die den jeweils gültigen Gebührenordnungen entsprechen“ (LG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2017, Az. 1 O 86/16, Abruf-Nr. 194922 194922 ). Dies war aus Sicht des Landgerichts nicht eindeutig formuliert.
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