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  • 07.07.2017 · Fachbeitrag · Versicherungsbedingungen

    Landgericht Düsseldorf: Unklare Bedingungen gehen zulasten der Versicherung

    | Unklare Versicherungsbedingungen gehen zulasten der Versicherung. So hat das Landgericht Düsseldorf in einem Fall entschieden, wo der Versicherungsvertrag des Patienten einer Zahnarztpraxis folgenden Hinweis enthielt: „Erstattungsfähig sind nur Gebühren, die den jeweils gültigen Gebührenordnungen entsprechen“ (LG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2017, Az. 1 O 86/16, Abruf-Nr. 194922 194922 ). Dies war aus Sicht des Landgerichts nicht eindeutig formuliert. |