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  • 01.08.2003 · Fachbeitrag · Vermietung

    Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen bei Umwidmung eines Darlehens

    | Schuldzinsen für eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie wirken sich bei Ihnen steuerlich nicht aus. Wenn Sie jedoch die Immobilie verkaufen und mit dem Erlös eine vermietete Immobilie erwerben, gilt: Sie können die Finanzierung fortführen und die Schuldzinsen dann als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abziehen. Dabei müssen Sie allerdings Folgendes beachten: Sie sollten den Verkaufserlös der alten Immobilie in voller Höhe zum Kauf der neuen Immobilie einsetzen. Sonst sind die Schuldzinsen nur anteilig abzugsfähig. Abziehen könnten Sie dann die Schuldzinsen nämlich nur im Verhältnis der Mittel aus dem Verkauf, die tatsächlich in den Kauf der neuen Immobilie geflossen sind, zum Gesamtverkaufserlös der alten Immobilie. |