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  • 01.05.1999 · Fachbeitrag · Verlustverrechnung ab dem Jahr 1999

    Wer Verluste macht, ist in der Bundesrepublik unerwünscht

    | Zugegeben, unsere Überschrift ist vielleicht etwas reißerisch. Allerdings entspricht sie im Kern genau dem, was der Gesetzgeber mit der Steuerreform bezwecken wollte. Wer versucht, seine Gewinne aus der Zahnarztpraxis beispielsweise um Verluste aus Immobilien zu mindern, soll demnächst eine sogenannte Mindeststeuer zahlen. In nachfolgendem Beitrag sagen wir Ihnen in groben Zügen, wie Verluste demnächst steuerlich behandelt werden. Auf Einzelheiten, insbesondere auf detaillierte Berechnungen, verzichten wir in diesem Beitrag, weil diese selbst für Steuerfachleute unverständlich sind. So haben zahlreiche EDV-Experten der Finanzverwaltung bereits geäußert, daß die Vorgaben des Steuergesetzgebers programmgesteuert nicht umsetzbar sind. |