09.08.2010 | Unternehmer-Glossar
Wertbegriffe rund um das Anlagevermögen
Unser Unternehmer-Glossar erläutert diesmal in Kurzform die gebräuchlichsten Wertbegriffe zum Anlagevermögen.
| Anschaffungswert: Der Anschaffungswert umfasst die Kosten, die zur Zeit der Anschaffung aufgewendet werden mussten, um den Einrichtungsgegenstand zu beschaffen. 
 Neuwert: Der Neuwert beinhaltet die Kosten, zu denen eine Anlage bzw. Maschine am Bewertungsstichtag in neuem und untadeligen Zustand aufzustellen wäre. 
 Zeitwert: Dies ist der Wert eines Gegenstandes unter Berücksichtigung seines Alters und seines Betriebszustandes, insbesondere der Abnutzung und Instandhaltung, der Verwendung und Nutzung sowie der durchschnittlichen technischen Nutzungs- und Lebensdauer. 
 Gebrauchswert ( „Teilrekonstruktionswert“): Hierdurch soll zum Ausdruck kommen, dass einem Gegenstand ein anderer - höherer - Wert als der Zeitwert zukommt, wenn er im Rahmen eines Unternehmens (einer Praxis) eingesetzt wird, als wenn er als einzelner Gegenstand an einen anderen Marktteilnehmer veräußert wird. 
 Wiederbeschaffungswert: Dieser Wert beinhaltet die Kosten, die aufgewendet werden müssen, um zum Stichtag einen gleichartigen bzw. gleichwertigen Gegenstand wiederbeschaffen zu können. 
 Verkehrswert: Der Verkehrswert entspricht dem Preis, den man im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für eine Anlage bzw. Gegenstand der gleichen Beschaffenheit bei einem Verkauf erzielen könnte. 
 Restwert: Damit ist der Wert einer Anlage gemeint, der sich nach Ablauf der zugrunde gelegten Nutzungsdauer ergibt. 
 Liquidationswert: Der in eine Unternehmensbewertung einfließende Liquidationswert (oder „Zerschlagungswert“) ist definiert als der Barwert der Nettoerlöse, der sich aus der Veräußerung der Einrichtungsgegenstände abzüglich der Liquidationskosten ergibt. 
 Schrottwert: Kann ein Gegenstand nicht mehr für seinen ursprünglichen Verwendungszweck eingesetzt werden, wird ihm nur noch ein Schrottwert beigemessen. 
 Buchwert: Die Anschaffungskosten - im Jahr der Anschaffung, in den Folgejahren der Buchwert des Vorjahres - minus der jährlich anfallenden steuerlichen Abschreibung ergibt den Buchwert am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres (Anlagespiegel). |