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  • 10.03.2009 | Finanzen

    Praktisches Wissen zur Bewertung des Sachvermögens von Zahnarztpraxen (Teil 1)

    von Dr. Detlev Nies, öff. best. u. vereid. Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- u. Zahnarztpraxen, und Dipl. Volkswirt Katja Nies, www.praxisbewertung-praxisberatung.de

    Anlässe für die Bewertung einer Zahnarztpraxis gibt es viele. Zu nennen sind etwa Versicherungsschäden, Ehescheidungen, Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder der Verkauf der Praxis. Ein wesentlicher Teil des Praxiswerts entfällt auf das materielle Vermögen, also das Sachvermögen. Die Bedeutung einer richtigen Bewertung des Sachvermögens ergibt sich unter anderem daraus, dass gerade bei jungen Praxen der materielle Wert einer Praxis häufig den ideellen Praxiswert übersteigt. Zur Verdeutlichung ein paar Zahlen:  

     

    Im Jahr 2006 wurden bei einer zahnärztlichen Neugründung in den alten Bundesländern durchschnittlich 205.000 Euro für medizinisch-technische Geräte sowie Einrichtung und 36.000 Euro für Bau- und Umbaukosten ausgegeben (insgesamt 241.000 Euro). Bei der Übernahme einer (Einzel-) Zahnarztpraxis wurden im gleichen Jahr für den Substanzwert 47.000 Euro, für Neuanschaffungen 54.000 Euro und für Bau- und Umbaukosten 12.000 Euro (insgesamt 113.000 Euro) aufgewendet.  

     

    Im folgenden werden Ihnen daher die Grundlagen und Besonderheiten, die bei der Bewertung des zahnärztlichen Sachvermögens eine Rolle spielen, vermittelt. Damit wird der Zahnarzt oder sein (Steuer-)Berater in die Lage versetzt, ein Gutachten auf seine Plausibilität hin zu hinterfragen und die Fragen zu formulieren, die von einem Sachverständigen in einem Praxiswertgutachten beantwortet werden müssen.  

    Bedeutung und Struktur des Sachvermögens

    Zur Praxisbewertung im Ganzen stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung, die jedoch sämtlich eines gemein haben: Das Sachanlagevermögen der Praxis muss zum relevanten Bewertungsstichtag erfasst und sein Zustand bzw. seine Funktionsfähigkeit eingehend geprüft und beurteilt werden. Erst im nachfolgenden Arbeitsschritt erfolgt eine sich aus dem Bewertungsanlass ergebende Bewertung des Sachvermögens.