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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Übergangsregelung zu Pflichtangaben

    | Im "Zahnärzte Wirtschaftsdienst" Nr. 1/2004 haben wir über die neuen umsatzsteuerlichen Pflichtangaben auf Rechnungen außerhalb des Kleinunternehmerbereichs berichtet. Das Bundesfinanzministerium hat mit einem BMF-Schreiben vom 19. Dezember 2003 (Az: IV B 7 - S 7300 - 75/03) nun eine Übergangsregelung erlassen. Danach kann der Vorsteuerabzug bei Rechnungen, die vor dem 1. Juli 2004 ausgestellt werden, auch gewährt werden, wenn die Rechnung nicht alle Pflichtangaben enthält. Zwingende Voraussetzung ist lediglich, dass die Rechnung alle bisherigen Pflichtangaben enthält. Dabei kann anstelle der Steuernummer auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden. Das vollständige BMF-Schreiben halten wir für Sie unter www.iww.de unter der Abruf-Nr. 040124 bereit. |