01.07.2002 · Fachbeitrag · Steuersparende Kapitalanlagen
Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs enttäuscht die Hoffnung vieler „Ost-Immobilien-Anleger“
In der Ausgabe 5/2002 haben wir Sie auf der Seite 4 über das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Widerruf von Haustür-Kreditverträgen informiert (Urteil vom 9. April 2002, Az: XI ZR 91/99, Abruf-Nr. 020437). Darin hatten die BGH-Richter in Anlehnung an ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs entschieden, dass ein in einer Haustürsituation ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung abgeschlossener Kreditvertrag widerrufen werden kann.
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