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  • 01.06.2003 · Fachbeitrag · Steuerliche Berücksichtigung von Kfz-Kosten, Teil 3

    „Ein-Prozent-Regelung“ oder Fahrtenbuch - was ist günstiger?

    | Bei einem zum Betriebsvermögen der Praxis gehörenden, auch privat genutzten Pkw dürfen grundsätzlich nur die betrieblich verursachten Kfz-Kosten als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Der Privatanteil der Kfz-Nutzung mindert den Betriebsausgabenabzug. Der private Nutzungsanteil kann entweder nach der „Ein-Prozent-Regelung“ pauschal geschätzt oder mit Hilfe eines Fahrtenbuchs genau ermittelt werden. Welche Alternative ist für Zahnärzte wann vorteilhafter? |