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  • 01.11.2006 | Steuergestaltung

    Rentenanwartschaft durch Minijob

    Im „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ Nr. 7/2006, S. 2, wurde über die neue Besteuerung der Minijobs berichtet. Soweit die Beschäftigung nicht in Privathaushalten erfolgt, erhöht sich die Pauschale zur Rentenversicherung von 12 auf 15 Prozent. In diesem Zusammenhang sollten Sie überlegen, ob es für die betroffenen Geringverdiener – vor allem Ihre Angehörigen – nicht sinnvoll wäre, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten, um dadurch (höhere) Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erzielen. Der Eigenbeitrag des Arbeitnehmers beläuft sich derzeit lediglich auf 4,5 Prozent seines Arbeitsentgeltes, mindestens jedoch 6,98 Euro pro Monat bei einem Arbeitsentgelt von 155,00 Euro oder weniger monatlich. Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit muss schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden und wirkt nur für die Zukunft, aber auch unwiderruflich für die gesamte Dauer der geringfügigen Beschäftigung. Sprechen Sie daher hierüber mit Ihrem Steuerberater.  

    (Mitgeteilt von der Kanzlei Fuchs + Martin, Volkach) 

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 14 | ID 95411