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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · Steuererklärung

    Wann muss das Finanzamt an Ihren Bevollmächtigten zustellen?

    | Ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ist das Finanzamt nicht verpflichtet, den Steuerbescheid an Ihren steuerlichen Berater zu schicken. Der Bescheid kann Ihnen vielmehr persönlich ins Haus geschickt werden, so dass Sie selbst dafür Sorge tragen müssen, dass innerhalb der einmonatigen Frist Einspruch bzw. Klage erhoben wird. Auch dürfen Sie sich nicht darauf verlassen, einen fachkundigen Vertreter eingeschaltet zu haben, der das schon erledigen wird. Dies geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. Februar 2004 (Az: VII R 30/02) hervor. Wenn Sie sicherstellen wollen, dass das Finanzamt Steuerbescheide an Ihren steuerlichen Berater (zum Beispiel einen Steuerberater oder Rechtsanwalt) zustellt, müssen Sie |