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  • 01.01.1998 · Fachbeitrag · So machen Sie Ihre Praxis fit

    Controlling Mahnwesen

    | Viele Zahnärzte überlassen die Rechnungsstellung und die Durchsetzung ihrer privatzahnärztlichen Honoraransprüche den Verrechnungsstellen. Bei Gebühren bis zu 6 Prozent der Rechnungssumme und vor dem Hintergrund der Änderungen durch das 2. GKV-Neuordnungsgesetz sollten Sie über die Alternative „Eigenfertigung“ nachdenken. Zur Eigenfertigung gehört auch die Überwachung und Durchsetzung des Zahlungseingangs. Den dazu notwendigen Verfahrensablauf finden Sie in der Übersicht auf Seite 17. Die nachfolgende Checkliste gibt Ihnen wertvolle zusätzliche Hinweise. |