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  • · Nachricht · Referentenentwurf

    BMG plant das „Digitale Versorgung Gesetz“

    | Mit dem Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (= Digitale Versorgung Gesetz [DVG]) soll die Versorgung der Patienten verbessert werden. Damit einher gehen neue Pflichten für Vertragsärzte, die auch vergütet werden sollen. U. a. ist geplant: |

     

    • Ärzte sollen ab dem Jahr 2021 auf Wunsch des Patienten dessen Gesundheitsdaten in einer elektronischen Patientenakte (ePA) speichern. Dazu sollen auch Impfausweis, Mutterpass, Untersuchungsheft für Kinder und Zahn-Bonusheft gehören.
    • Ärzte sollen Videosprechstunden und Telekonsile anbieten (und bewerben).
    • Ärzte sollen digitale Gesundheitsanwendungen (Gesundheits-Apps) verschreiben können.
    • Die Telematikinfrastruktur (TI) wird zügig ausgebaut ‒ auch in Apotheken und Krankenhäusern und optional für andere Gesundheitsberufe. Ärzte ohne TI-Anschluss sollen ab März 2020 mit einer Honorarkürzung von 2,5 Prozent sanktioniert werden (bislang 1 Prozent ab Juli 2019).
    • Einzelheiten zur IT-Sicherheit in der vertrags-(zahn-)ärztlichen Versorgung werden bis zum 31.03.2020 in einer Richtlinie festgelegt.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: Ausgabe 06 / 2019 | Seite 1 | ID 45933811