01.02.2003 · Fachbeitrag · Prüfungsvorbereitung
Betriebsprüfungsschwerpunkte bei Zahnärzten - darauf müssen Sie gefasst sein!
Häufig haben Zahnärzte die umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen noch nicht zusammengestellt. Die Prüfer sollen dies nachholen. Aus der „ZA-Abrechnung Zahnersatz“ können sie die umsatzsteuerpflichtigen Anteile an den Einnahmen für die Kassenpatienten feststellen, die unter „ZA-Labor“ ausgewiesen sind. Zusammen mit einer auf Erfahrungswerten beruhenden Schätzung für Privatpatienten kann der Prüfer beurteilen, ob der Zahnarzt Gefahr läuft, umsatzsteuerpflichtig zu werden.
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