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  • · Betriebsprüfung

    Die Umsatzsteuer als Prüfungsschwerpunkt

    Bild: ©Volker Witt - adobe.stock.com

    von Steuerberater, vereidigter Buchprüfer Prof. Dr. Johannes G. Bischoff und Steuerberaterin, Dipl.-Finanzwirtin Julia Kekule, Köln, bischoffundpartner.de

    | Bei der steuerlichen Prüfung von Zahnarztpraxen standen bislang insbesondere die Betriebsausgaben, etwa die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für Fortbildungen und damit zusammenhängende Reisekosten, der Umfang der privaten Nutzung des Firmenwagens sowie Bewirtungsaufwendungen im Fokus. Es ist aber festzustellen, dass das Thema Umsatzsteuer immer stärker in den Vordergrund rückt. |

    Prüfungsvorbereitung durch die Finanzverwaltung

    Die wachsende Bedeutung von Betriebsprüfungen bei Zahnärzten und anderen Heilberuflern zeigt sich u. a. darin, dass die Bundesländer Schwerpunktprüfer ausbilden. Diese Betriebsprüfer verstehen die Abrechnungen und Zusammenhänge im Gesundheitswesen, greifen (zahn-)arztspezifische Sachverhalte auf und sind in der Lage, diese auch mit medizinrechtlichem Basiswissen steuerrechtlich zu würdigen. Häufig wird zusammen mit der Prüfungsanordnung ein mehrseitiger Fragebogen versendet, auf dem der Zahnarzt bereits vor der Prüfung diverse Sachverhalte offenlegen muss. Anhand dieser Angaben können z. B. umsatz- und gewerbesteuerliche Prüfungsschwerpunkte schon in der Prüfungsvorbereitung festgelegt werden.

     

    Daneben beleuchten Betriebsprüfer im Vorfeld der Prüfung die Praxis und den Inhaber über Internetrecherchen. So werden z. B. die auf der Homepage des Zahnarztes angebotenen Leistungen auf mögliche umsatzsteuerpflichtige Umsätze gesichtet, aber auch Patientenberichte auf Bewertungsportalen. Über Suchmaschinen können die weiteren Aktivitäten des Zahnarztes (Vorträge, Artikel in Fachzeitschriften etc.) ermittelt werden, vor Ort wird zudem das Werbematerial der Praxis (z. B. Aushänge, Flyer) begutachtet.