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  • 08.04.2011 | Praxisnachfolge

    Ausbildungskosten des Kindes und künftigen Partners als Sonderbetriebsausgaben?

    Dem Bundesfinanzhof liegen aktuell zwei Fragen zur Entscheidung vor, die für Praxisinhaber, die ihren Nachwuchs auf die Praxisübernahme vorbereiten, hochinteressant sind (Az: VIII R 49/10):  

     

    1. Stellen die von einem Teilhaber einer kieferorthopädischen Praxis getragenen Aufwendungen für die Ausbildung seines Sohnes zum Facharzt für Kieferorthopädie mit dem Ziel der Praxisfortführung Sonderbetriebsausgaben des Gesellschafters dar?
    2. Können die Aufwendungen hilfsweise als vorweggenommene Sonderbetriebsausgaben des Sohnes als zukünftigem Gesellschafter abgezogen werden?

     

    Das Finanzgericht Münster hat beide Fragen verneint (Urteil vom 20.4.2010, Az: 15 K 2184/07 F; Abruf-Nr. 110975).  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 15 | ID 143745