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  • 01.06.2006 | Praxisbewertung

    Gängige und zeitgemäße Verfahren zur Bewertung einer Zahnarztpraxis – Teil 2

    von ö.b.u.v.SV Dr. Detlev Nies und Dipl. Volkswirtin Katja Nies, Sachverständigensozietät Isringhaus und Dr. Nies, Köln

    In Teil 1 des Beitrages wurden das Substanzwertverfahren, die Richtlinie der Bundesärztekammer sowie die Kombinationsverfahren vorgestellt. All diese Verfahren haben jedoch den Nachteil, dass sie lediglich auf Gegebenheiten der Vergangenheit abstellen. In der fundierten Bewertungspraxis wird der Wert einer Zahnarztpraxis nach zukunftsorientierten modifizierten Ertragswertverfahren ermittelt, die künftige Entwicklungen bzw. Ertragschancen der Praxis berücksichtigen. Der folgende abschließende Teil des Beitrags erläutert dieses Verfahren.  

    Grundlagen der Unternehmensbewertung

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die Bewertungsgrundsätze, die unabhängig von der Art des zu bewertenden Unternehmens berücksichtigt werden müssen, in dem IDW-Standard S 1: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (Stand Oktober 2005) zusammengefasst.  

     

    Die bei allen Unternehmensbewertungen anzuwendende grundsätzliche Vorgehensweise besteht darin, dass – basierend auf den in der Vergangenheit erzielten Umsätzen, Kosten und Gewinnen – eine Prognose der zukünftig erzielbaren Umsätze, Kosten und Gewinne erstellt wird. Die prognostizierten Gewinne sind auf den Bewertungsstichtag abzuzinsen. Mit „Abzinsung“ wird ein finanzmathematisches Verfahren bezeichnet, mit dessen Hilfe in der Zukunft anfallende Geldbeträge auf ihren Gegenwartswert bzw. auf den Wert zu einem bestimmten Stichtag umgerechnet werden können. Die Summe der abgezinsten Gewinne stellt dann den Unternehmenswert dar. Andere Bewertungsverfahren werden nicht mehr als dem „Stand der Kunst“ entsprechend anerkannt.  

    Besonderheiten bei der Bewertung von Zahnarztpraxen

    Ausgehend von dem zuvor dargestellten Grundsatz sind bei der Bewertung von Zahnarztpraxen Modifikationen erforderlich, die den besonderen Gegebenheiten dieser „Unternehmensform“ wie etwa das sozialpolitisches Umfeld und praxisspezifische Gegebenheiten Rechnung tragen. Bei den modifizierten Ertragswertverfahren stellen sich diese Faktoren im Einzelnen wie folgt dar:  

     

    1. Goodwill-Reichweite