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  • 01.05.2006 | Praxisaufgabe

    Weiterbehandlung nach Praxisverkauf?

    Frage: „Ich habe meine Praxis verkauft und will nun als freier Mitarbeiter ohne Kassenzulassung für die Behandlung von Privatpatienten in der Praxis des Kollegen tätig werden. Geht dies ohne finanzielle Beteiligung?“  

     

    Dazu die Antwort von Rechtsanwalt Dr. Christian Freund, München:

    Grundsätzlich kann die Anfrage mit einem „Ja“ beantwortet werden. Dabei spielt auch eine Beteiligung an der Praxis keine Rolle, im Gegenteil: Diese wäre sogar eventuell (steuer-)schädlich, wenn zuvor bei dem Verkauf der eigenen Praxis Steuervergünstigungen in Anspruch genommen wurden (siehe hierzu den Beitrag in „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ Nr. 6/2005, S. 17 f.). Eine entsprechende Mitarbeit muss auf die Behandlung von Privatpatienten – bzw. privatzahnärztliche Leistungen – beschränkt sein, da auch für eine freie Mitarbeit bei der vertragszahnärztlichen Behandlung immer eine entsprechende Tätigkeitsgenehmigung der KZV bzw. des Zulassungsausschusses vorliegen muss. Hier werden oft leider arbeitsrechtliche („freie Mitarbeit“) und kassenzahnärztliche Gesichtspunkte („Genehmigungspflichten“) nicht klar voneinander getrennt.  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2006 | Seite 24 | ID 95280