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  • 01.06.2002 · Fachbeitrag · Neues Gewährleistungsrecht

    Der Einfluss des neuen Schuldrechts auf die Veräußerung eines Pkw

    | Für alle Kaufverträge, die nach dem 31. Dezember 2001 abgeschlossen werden, gilt das neue Schuldrecht. Interessant ist hier unter anderem die Verlängerung der Gewährleistungsfristen für bewegliche Sachen von bisher sechs Monaten auf nunmehr regelmäßig zwei Jahre. Was für den Käufer Vorteile bringt, hat allerdings negative Auswirkungen für den Verkäufer, wenn es sich um einen Unternehmer - zum Beispiel einen Zahnarzt - handelt. Beim so genannten „Verbrauchsgüterkauf“ besteht nun nämlich nicht mehr die Möglichkeit eines vollständigen Gewährleistungsausschlusses. |