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  • 01.09.1998 · Fachbeitrag · Mustervertrag

    So machen Sie Ihren Ehegatten-Arbeitsvertrag „finanzamtsfest“

    | In den meisten Zahnarztpraxen arbeitet der Ehegatte mit. Die Mitarbeit kann - ohne Lohn - auf rein familiärer Basis geschehen, aber auch gegen Bezahlung im Rahmen des Ehegatten-Arbeitsvertrags. Nachfolgend stellen wir Ihnen einen „finanzamtsfesten“ Mustervertrag mit Erläuterungen zu den Vertragsklauseln vor. |