01.06.2004 · Fachbeitrag · Mietvertrag
BGH-Urteil: Für alte Mietverträge gelten alte Kündigungsfristen
Die am 1. September 2001 eingeführten mieterfreundlicheren Kündigungsfristen gelten grundsätzlich nicht für vor diesem Datum abgeschlossene Mietverträge. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 10. März 2004 (Az: VIII ZR 64/03) entschieden.
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